Hinweisbekanntmachung UniVorsorge 1-7
UniVorsorge 1, UniVorsorge 2, UniVorsorge 3, UniVorsorge 4, UniVorsorge 5, UniVorsorge 6 und UniVorsorge 7
Bei den oben genannten, von der Union Investment Luxembourg S.A. verwalteten Fonds ergeben sich jeweils zum 1. Juni 2012 die unten beschriebenen Änderungen.
Die im Artikel 20 des jeweiligen Sonderreglements aufgeführte Anlagepolitik lautet ab dem oben genannten Termin wie folgt:
„Das Fondsvermögen wird überwiegend angelegt in internationale fest- und variabel verzinsliche Anleihen (einschließlich Zero-Bonds).
Daneben können für den Fonds Wandel- und Optionsanleihen sowie Genussscheine erworben werden.
Sofern diese als Wertpapiere gemäß Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 gelten, kann das Fondsvermögen bis zu 10% in Asset Backed Securities wie zum Beispiel Collateralized Debt Obligations, Collateralized Bond Obligations, Collateralized Swap Obligations und ähnliche Werte investiert werden.
Die Emittenten der vorgenannten Wertpapiere müssen überwiegend zum Zeitpunkt des Erwerbes eine gute bis erstklassige Schuldnerqualität (mindestens Investmentgrade) aufweisen.
Ebenso können bis zu 100% des Netto-Fondsvermögens in Bankguthaben und/oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, die von im Sinne des Verwaltungsreglements zulässigen Kreditinstituten als Bankeinlagen angenommen oder von im Sinne des Verwaltungsreglements zulässigen Emittenten begeben werden.
Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten auf Währungen weltweit. Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsrisiken bedienen.
Des Weiteren kann der Fonds zu Investitionszwecken oder zur Absicherung die im Verkaufsprospekt aufgeführten Derivate, Techniken und Instrumente einsetzen sowie von den dort aufgeführten Techniken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen.
Der Fonds legt höchstens 10 % seines Netto-Fondsvermögens in andere OGAW oder in andere OGA an.“
Ab dem 1. Juni 2012 werden für die oben genannten Fonds Anteilklassen gemäß Artikel 5 des jeweiligen Verwaltungsreglements eingeführt.
Bedingt durch die Einführung einer neuen Anteilklasse in den jeweiligen Fonds, werden die bei Einführung bereits im Umlauf befindlichen Anteile ebenfalls einen Klassennamen erhalten. Anbei die Übersicht der ab dem 1. Juni 2012 eingerichteten Klassen:
Fondsname |
Klassenname der zum 1. Juni 2012 im Umlauf befindlichen Anteile |
WKN ISIN |
Name der zum 1. Juni 2012 neu eingeführten Anteilklasse |
WKN ISIN |
UniVorsorge 1 |
UniVorsorge 1 AZP |
A1JLAC LU0683715469 |
UniVorsorge 1 ASP |
A1JS2R LU0732151963 |
UniVorsorge 2 |
UniVorsorge 2 AZP |
A1JLAD LU0683715543 |
UniVorsorge 2 ASP |
A1JS2S LU0732152003 |
UniVorsorge 3 |
UniVorsorge 3 AZP |
A1JLAE LU0683715626 |
UniVorsorge 3 ASP |
A1JS2T LU0732152185 |
UniVorsorge 4 |
UniVorsorge 4 AZP |
A1JLAF LU0683715899 |
UniVorsorge 4 ASP |
A1JS2U LU0732152268 |
UniVorsorge 5 |
UniVorsorge 5 AZP |
A1JLAG LU0683715972 |
UniVorsorge 5 ASP |
A1JS2V LU0732152342 |
UniVorsorge 6 |
UniVorsorge 6 AZP |
A1JLAH LU0683716194 |
UniVorsorge 6 ASP |
A1JS2W LU0732152425 |
UniVorsorge 7 |
UniVorsorge 7 AZP |
A1JLAJ LU0683716277 |
UniVorsorge 7 ASP |
A1JS2X LU0732152698 |
Betroffene Anleger, die mit der jeweiligen Änderung der Anlagepolitik nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank oder einer Zahlstelle letztmalig am 31. Mai 2012 ohne Kosten zurückgeben.
Bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft sind zum 1. Juni 2012 der jeweilige aktualisierte Verkaufsprospekt, nebst Verwaltungs- und Sonderreglement, sowie die aktuellen und zum Änderungsstichtag gültigen wesentlichen Anlegerinformationen („wAI“) des jeweiligen Fonds kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im April 2012
Union Investment Luxembourg S.A.


