Hinweisbekanntmachung UniInstitutionell Opti Cash

Bei dem von der Union Investment Luxembourg S.A. verwalteten Fonds UniInstitutionell Opti Cash (der „Fonds“) ergibt sich zum 1. April 2012 die hiernach beschriebene Änderung:

Die Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung für die Anteilklasse M wird dahingehend geändert, dass die Verwaltungsgesellschaft aus dem Fonds eine monatlich erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von bis zu 50 % des Betrages erhalten kann, um den die monatliche Wertentwicklung der ausgegebenen Anteile den EONIA übersteigt.

Der zuvor an Stelle des EONIA zur Ermittlung dieser Vergütung herangezogene 1-Monats-Euribid wird mithin als externe Benchmark durch den EONIA abgelöst.

Betroffene Anleger, die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank oder einer Zahlstelle letztmalig am 30. März 2012 ohne Kosten zurückgeben.

Bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft sind zum 1. April 2012 der aktualisierte Verkaufsprospekt, nebst Verwaltungs- und Sonderreglement, sowie die aktuellen und zum Änderungsstichtag gültigen wesentlichen Anlegerinformationen („wAI“) des Fonds kostenlos erhältlich.

Luxemburg, im Februar 2012

Union Investment Luxembourg S.A.


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